Liebe Tierfreunde, aufgrund der zu erwartenden Hitze wird das Tierheim am Donnerstag und Freitag, 30.07+31.07.2026,für Besucher schließen.
Wir Danken für Euer Verständnis!
Natürlich sind für Fundtiere immer Mitarbeiter vor Ort.
22. Juli um 11:29 ·
Die Bundesregierung plant ein TierVERSUCHSgesetz - losgelöst vom TierSCHUTZgesetz. Wir befürchten, dass mit dem neuen Gesetz zentrale Verbote aufgeweicht werden, die im Tierschutzgesetz verankert sind, wie z. B. gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden ohne vernünftigen Grund sowie das Töten (überzähliger) Tiere aus wirtschaftlichen Gründen. Zudem könnte die Prüfung von Tierversuchsanträgen durch die Behörden noch weiter eingeschränkt werden.
Wir haben daher mit 9 weiteren Verbänden eine Bundestagspetition gestartet, damit es nicht zu diesem neuen Gesetz kommt, wodurch der Schutz von Versuchstieren massiv verschlechtert würde. Bitte unterstützt uns mit eurer Stimme und unterschreibt hier https://epetitionen.bundestag.de/.../Petition_194593.html
Das seit 1972 geltende Verschlechterungsverbot besagt außerdem, dass ein einmal erreichter Tierschutzstandard nicht wieder abgesenkt werden darf. Das Staatsziel Tierschutz erkennt diesen Grundsatz auch verfassungsrechtlich an. Ein eigenständiges Tierversuchsgesetz würde diesem Verschlechterungsverbot widersprechen.
Gegen das geplante Tierversuchsgesetz gibt es eine Bundestagspetition von Ärzte gegen Tierversuche, der DJGT und anderen Organisationen. Durch das geplante Gesetz droht Millionen von Tieren in deutschen Laboren eine massive Verschlechterung ihres ohnehin schon unzureichenden rechtlichen Schutzstatus.
Wir haben nur noch bis zum 31.08. Zeit, um die mindestens geforderten 30.000 Unterschriften zu erreichen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema befasst und wir unsere Kritik persönlich vortragen können.
Wollt ihr uns dabei unterstützen?
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2026/_02/_02/Petition_194593.html
Bis zum 31.08.2026 brauchen wir mindestens 30.000 Unterschriften für eine öffentliche Anhörung im Bundestag.
Wer darf unterschreiben? Wirklich jede/r der irgendwo in der Welt einen Wohnsitz hat, vollkommen unabhängig von Wohnort, Staatsangehörigkeit und Alter.
Liebe ehrenamtliche Helfer, leider kann das "Katzenvorlesen" vorerst nicht stattfinden, auf Grund einer Infektion in mehreren Stationen.
Wir werden es veröffentlichen , wenn es wieder möglich ist.
Vielen Dank für Euer Verständnis!
Die Hundesteuer in Köln wurde geändert!
In Köln wird man, wenn man aus einem der genannten Kölner Tierheimen (z.B. bei uns) einen Hund adoptiert, für zwei Jahre von der Hundesteuer befreit. Bei Hunden, die mindestens acht Jahre alt sind, entfällt die Hundesteuer komplett.
Hier ein Auszug von der offiziellen Seite der Stadt Köln :
Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Die Hundesteuer wird als Jahressteuer pro gehaltenem Hund erhoben.
Wer muss Hundesteuer zahlen?
Nach den Bestimmungen unserer Hundesteuersatzung vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 17. Dezember 2025 muss Hundesteuer zahlen, wer zu Zwecken der privaten Lebensführung in Köln einen Hund hält.
Die Anmeldung zur Hundesteuer können Sie bequem im Online-Verfahren erledigen.
Einen Hund online anmelden Hundesteuersatzung, 17. Dezember 2025 PDF, 242 kb
Hiervon ausgenommen sind Hunde, die zu gewerblichen Zwecke gehalten werden (zum Beispiel zur gewerblichen Hundezucht oder für den Hundehandel).
Gibt es Ermäßigungen oder eine Befreiung von der Steuer?
Eine Ermäßigung kann beantragt werden durch Empfänger*innen von laufenden Leistungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII), so
- bei Hilfe zum Lebensunterhalt
- bei Erwerbsminderung oder bei
- Grundsicherung im Alter
Empfänger*innen von laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld) steht eine Ermäßigung der Steuer nicht zu.
Eine Befreiung von der Hundesteuer können Sie beantragen für:
- Assistenzhunde
- Rettungshunde
- Tierheimhunde
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Steuer beträgt jährlich für jeden gehaltenen Hund 174 Euro.
Sie wird halbjährlich am 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 1. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember mit der Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Weitere Informationen
Für Rückfragen zur Hundesteuer oder zur Haltung von Hunden stehen Ihnen das Steueramt sowie die Fachdienststelle Hunde beim Ordnungsamt gerne zur Verfügung.
Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Hundesteuer wenden: E-Mail: Hundesteuer@Stadt-Koeln.de Telefon: 0221 / 221-21760
Bereich Hundesteuer Ordnungsamt, Fachdienststelle Hundehaltung
NEUE ÖFFNUNGSZEITEN !
Ab dem 01.10.2024 haben wir bis auf weiteres dienstags für Besucher geschlossen.Das Hundeausführen und Katzenkraulen findet weiter statt. Fundtiere können sowieso immer rund um die Uhr gebracht und abgeholt werden.
Wie alle Tierheime sind wir voll, und unter anderem Dank ein-zwei-drei-meins, illegalem Welpenhandel und nicht zuletzt der "Coronahunde", haben wir auch sehr viele verhaltensauffällige und/oder bissigen Hunde. Diese Hunde brauchen viel Training, und um ihr Verhalten zu analysieren und aufgrund dieser Analyse einen Trainingsplan aufzustellen, brauchen wir Zeit. Diese Zeit haben wir während der Öffnungszeiten nicht. Das Üben selbst passiert täglich, aber für die Bewertung und Analyse brauchen wir mehr Zeit und Ruhe. Auch für unsere Auszubildenden brauchen wir mehr Zeit und auch für Dinge, die in einem vollen Tierheim mal liegenbleiben, aber nicht wirklich liegenbleiben sollten.
Daher haben wir uns dazu entschlossen, am besucherschwächsten Tag der Woche, das ist der Dienstag, vorerst für Besucher zu schließen.
Wir haben also vorerst "nur" noch fünf statt sechs Tage die Woche geöffnet.
Unsere Öffnungszeiten ab 01.10.2024 sind:
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 14 bis 17 Uhr, Samstag von 10 bis 13 Uhr.
Dienstags, Sonn- und Feiertags haben wir geschlossen.
Konrad-Adenauer-Tierheim: Aktiv für den Tierschutz!

Im Konrad-Adenauer-Tierheim in Köln-Zollstock kümmern sich Tierheimleiterin Petra Gerigk und ihr Team mit viel Engagement und Herz um Tiere, die von ihren Eigentümern verlassen oder ausgesetzt wurden bzw. durch die Stadt Köln sichergestellt wurden.
300 Hunde, Katzen, Nagetiere, Vögel und Nutztiere betreut das Team täglich. Dazu kommen verletzte Wildtiere, die aufgepäppelt und wieder ausgewildert werden. Tauben, Igel, verschiedene Singvögel oder Raben hat das Tierheim wieder “ausgehfertig” gemacht. Die Tierärzte Dr. Sabine Holland und Dr. Ralf Unna kümmern sich in ihrer dem Tierheim angeschlossenen Tierarztpraxis aufopferungsvoll um die medizinische Versorgung.
Das Team von Petra Gerigk bemüht sich um die Vermittlung der Tiere an neue liebevolle Halter. Sie kümmern sich auch um die Pensionsgäste, die während eines Urlaubs oder Klinikaufenthalts kurzzeitig bei uns untergebracht sind. Träger des Tierheimes ist der Kölner Tierschutzverein von 1868, der zudem dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen ist. Somit blickt der Kölner Tierschutzverein von 1868 stolz auf eine über 150-jährige Tradition im Tierschutz zurück.
Dienstag 16. September 2025
Adventsbasar 2025
Wir freuen uns auf Euren Besuch auf unserem Adventsbasar.
In der Zeit von 14.30-18.00 Uhr. weiterlesen...











